Fremdwörterlexikon
Rektaklausel
Rẹk|ta|klau|sel 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -n; Wirtsch. 〉 auf einem Orderpapier vermerkte Klausel, die eine Übertragung durch Indossament verbietet [Etym.: < lat. recta (via) »auf geradem (Weg)«]
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