Fremdwörterlexikon
rehabilitieren
re|ha|bi|li|tie|ren 〈V. 〉1. jmdn. \~
a) jmdn. in seinen früheren Stand, in seine früheren Rechte wiedereinsetzen
b) jmds. Ansehen wiederherstellen
c) jmdn. (nach Krankheit, Unfall o. Ä. ) wieder ins gesellschaftliche Leben zurückführen
2. sich \~ sich rechtfertigen u. seinen Ruf wiederherstellen [Etym.: < re… + habilitieren]
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