Fremdwörterlexikon
Regularkleriker
Re|gu|lar|kle|ri|ker 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -〉1. 〈i. w. S. 〉 Ordensgeistlicher
2. 〈i. e. S. 〉 Angehöriger eines Klosters ohne räuml. Bindung an das Kloster, in das er urspr. eingetreten ist
Re|gu|lar|kle|ri|ker 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -〉1. 〈i. w. S. 〉 Ordensgeistlicher
2. 〈i. e. S. 〉 Angehöriger eines Klosters ohne räuml. Bindung an das Kloster, in das er urspr. eingetreten ist