Fremdwörterlexikon
Regress
Re|grẹss 〈m. ; Gen.: -es, Pl.: -e〉1. 〈Philos. 〉 das Zurückgehen von der Wirkung zur Ursache
2. 〈Rechtsw. 〉
a) Ersatz, Entschädigung
b) Ersatzanspruch an den Hauptschuldner, Rückgriff (auf Bürgen od. an zweiter Stelle haftbar gemachte Personen); auf jmdn. \~ nehmen
[Etym.: < lat. regressus »Rückkehr, Rückhalt, Zuflucht«; zu regredi »zurückgehen«]
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