Fremdwörterlexikon
regredieren
re|gre|die|ren 〈V. 〉1. (auf Früheres) zurückgreifen, (auf die Ursache) zurückgehen
2. 〈Rechtsw. 〉 (auf den Hauptschuldner od. einen Bürgen) zurückgreifen [Etym.: < lat. regredi »zurückgehen«, Rechtsw. : »Ersatzansprüche stellen«]
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