Fremdwörterlexikon
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re|gis|trie|ren auch: re|gist|rie|ren 〈V. 〉1. in ein Register eintragen
2. 〈fig. ; umg. 〉 zur Kenntnis nehmen (ohne sich zu äußern)
3. 〈Orgel〉 Register ziehen [Etym.: < mlat. registrare »in ein Verzeichnis eintragen«]
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