Fremdwörterlexikon
Regiment
Re|gi|mẹnt 〈n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e od. -er〉1. 〈Mil. ; Abk. : Reg., Regt.〉 Verband aus zwei bis vier Bataillonen unter einem Obersten od. Oberstleutnant
2. 〈unz. 〉 Herrschaft, Leitung; das \~ führen herrschen, die Leitung haben [Etym.: < lat. regimentum »Leitung, Oberbefehl«; → regieren]
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