Fremdwörterlexikon
Referendar
Re|fe|ren|dar 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉 Anwärter auf die höhere Beamtenlaufbahn im Vorbereitungsdienst nach der (ersten) Staatsprüfung; Gerichts\~; Studien\~ [Etym.: < mlat. referendarius »einer, der Bericht zu erstatten hat«; zu referendum »das zu Berichtende; → Referendum]
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