Fremdwörterlexikon
Realunion
Re|al|u|ni|on 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉 Vereinigung zweier od. mehrerer Staaten (unter einem Herrscher u. mit gemeinsamen Einrichtungen), die völkerrechtl. als eine Einheit auftreten; Ggs.: Personalunion (1)
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Realunion