Fremdwörterlexikon
Prokurator
Pro|ku|ra|tor 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -to|ren〉1. 〈im antiken Rom〉 Statthalter einer Provinz
2. 〈in der Republik Venedig〉 einer der neun höchsten Staatsbeamten, unter denen der Doge gewählt wurde
3. Verwalter der Finanzen eines Klosters
4. 〈allg. 〉 Bevollmächtigter, Sachwalter, Geschäftsträger [Etym.: < lat. procurator »Verwalter, Stellvertreter«; zu cura »Sorge«]
Pro|ku|ra|tor 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -to|ren〉1. 〈im antiken Rom〉 Statthalter einer Provinz
2. 〈in der Republik Venedig〉 einer der neun höchsten Staatsbeamten, unter denen der Doge gewählt wurde
3. Verwalter der Finanzen eines Klosters
4. 〈allg. 〉 Bevollmächtigter, Sachwalter, Geschäftsträger [Etym.: < lat. procurator »Verwalter, Stellvertreter«; zu cura »Sorge«]