Fremdwörterlexikon
Prokura
Pro|ku|ra 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -ku|ren〉 im Handelsregister eingetragene Vollmacht, alle Arten von Rechtsgeschäften u. -handlungen für einen Betrieb des Handelsgewerbes vorzunehmen; → a. s. per procura [Etym.: < ital. procura »Vollmacht«; zu ital. , lat. procurare »für etwas Sorge tragen«; zu lat. cura »Sorge«]
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