Fremdwörterlexikon
privat
pri|vat 〈 [-va:t] Adj. 〉1. nicht öffentlich, Einzelnen vorbehalten; \~e Angelegenheiten; \~er Eingang; \~e Meinung M., die jmd. als Einzelner, nicht als Vertreter seiner Gruppe od. als Inhaber eines Amtes äußert
2. nicht öffentlich, persönlich, vertraulich; jmdn. \~ sprechen wollen
3. \~es Unternehmen einer od. mehreren Personen, nicht dem Staat od. einer Genossenschaft gehörendes U. [Etym.: < lat. privatus »(der Herrschaft) beraubt, gesondert«; zu privare »berauben, befreien, sondern«]
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