Fremdwörterlexikon
Präzipuum
Prä|zi|pu|um 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -pua〉 Betrag, der in einer Gesellschaft vor Ausschüttung des Gewinns einem Gesellschafter für bes. Leistungen gezahlt wird [Etym.: < lat. praecipuum »das Vorausgenommene«, < prae »vor« + capere »nehmen«]
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