Fremdwörterlexikon
Praxis
Prạ|xis 〈f. ; Gen.: -, Pl.: Prạ|xen〉1. 〈unz. 〉
a) Ausübung, Anwendung, Tätigkeit; Ggs.: Theorie (1); das ist in der Theorie richtig, sieht aber in der \~ anders aus
b) Erfahrung in der Ausübung eines Berufes; auf einem Gebiet \~ besitzen; sich eine gewisse \~ aneignen
c) Sprechstunde eines Arztes; Dr. A. hat (hält) heute \~
2. 〈zählb. 〉 Raum od. Räume zur Ausübung des Berufes (von Ärzten u. Rechtsanwälten); Arzt\~; Anwalts\~; die \~ des Vaters übernehmen [Etym.: grch. , »Tätigkeit, Handlungsweise, Geschäft, Unternehmen, Tatsächlichkeit«]
Prạ|xis 〈f. ; Gen.: -, Pl.: Prạ|xen〉1. 〈unz. 〉
a) Ausübung, Anwendung, Tätigkeit; Ggs.: Theorie (1); das ist in der Theorie richtig, sieht aber in der \~ anders aus
b) Erfahrung in der Ausübung eines Berufes; auf einem Gebiet \~ besitzen; sich eine gewisse \~ aneignen
c) Sprechstunde eines Arztes; Dr. A. hat (hält) heute \~
2. 〈zählb. 〉 Raum od. Räume zur Ausübung des Berufes (von Ärzten u. Rechtsanwälten); Arzt\~; Anwalts\~; die \~ des Vaters übernehmen [Etym.: grch. , »Tätigkeit, Handlungsweise, Geschäft, Unternehmen, Tatsächlichkeit«]