Fremdwörterlexikon
präkludieren
prä|klu|die|ren 〈V. ; Rechtsw. 〉 ausschließen, wegen Versäumnis einer Frist gerichtlich verweigern [Etym.: < lat. praecludere »verschließen, versperren«; zu claudere »schließen«]
prä|klu|die|ren 〈V. ; Rechtsw. 〉 ausschließen, wegen Versäumnis einer Frist gerichtlich verweigern [Etym.: < lat. praecludere »verschließen, versperren«; zu claudere »schließen«]