Fremdwörterlexikon
Pönalversicherung
Pö|nal|ver|si|che|rung 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en; Rechtsw. 〉 Versicherung gegen Strafzahlungen, die ein Auftragnehmer dem Auftraggeber zu entrichten hat, wenn er die Vertragsbedingungen, z. B. Liefertermine od. eine bestimmte Qualität der vereinbarten Leistungen, nicht einhalten kann [Etym.: → pönal]
Pö|nal|ver|si|che|rung 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en; Rechtsw. 〉 Versicherung gegen Strafzahlungen, die ein Auftragnehmer dem Auftraggeber zu entrichten hat, wenn er die Vertragsbedingungen, z. B. Liefertermine od. eine bestimmte Qualität der vereinbarten Leistungen, nicht einhalten kann [Etym.: → pönal]