Fremdwörterlexikon
Plädoyer
Plä|doy|er auch: Plä|do|yer 〈 [-doaje:] n. ; Gen.: -s, Pl.: -s〉1. 〈Rechtsw. 〉 zusammenfassende Rede vom Staatsanwalt od. Verteidiger vor Gericht
2. Rede, mit der jmd. für od. gegen etwas od. jmdn. eintritt; ein \~ für die Gesamtschule [Etym.: < frz. plaidoyer »Verteidigungsrede (eines Advokaten)«]
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