Fremdwörterlexikon
			
						
			Petitionsrecht
                        
Pe|ti|ti|ons|recht 〈n. ; Gen.: -(e)s; Pl.: unz. ; Rechtsw. 〉 durch die Verfassung garantiertes Recht, sich mit einem Gesuch an die zuständigen Behörden od. die Volksvertretung zu wenden
		Pe|ti|ti|ons|recht 〈n. ; Gen.: -(e)s; Pl.: unz. ; Rechtsw. 〉 durch die Verfassung garantiertes Recht, sich mit einem Gesuch an die zuständigen Behörden od. die Volksvertretung zu wenden

