Fremdwörterlexikon
Patrozinium
◆ Pa|tro|zi|ni|um 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -zi|ni|en〉1. 〈im antiken Rom〉 Vertretung durch einen Patron vor Gericht
2. 〈MA 〉 Rechtsschutz des Gutsherrn für seine Untergebenen
3. Schutzherrschaft eines Heiligen (Patrons) über eine Kirche
4. Fest dieses Heiligen [Etym.: → Patron]
◆ Die Buchstabenfolge pa|tr… kann auch pat|r… getrennt werden.
◆ Pa|tro|zi|ni|um 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -zi|ni|en〉1. 〈im antiken Rom〉 Vertretung durch einen Patron vor Gericht
2. 〈MA 〉 Rechtsschutz des Gutsherrn für seine Untergebenen
3. Schutzherrschaft eines Heiligen (Patrons) über eine Kirche
4. Fest dieses Heiligen [Etym.: → Patron]
◆ Die Buchstabenfolge pa|tr… kann auch pat|r… getrennt werden.