Fremdwörterlexikon
Patrozinium
Pa|tro|zi|ni|um 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -zi|ni|en〉1. 〈im antiken Rom〉 Vertretung durch einen Patron vor Gericht
2. 〈MA 〉 Rechtsschutz des Gutsherrn für seine Untergebenen
3. Schutzherrschaft eines Heiligen (Patrons) über eine Kirche
4. Fest dieses Heiligen [Etym.: → Patron]
 
Die Buchstabenfolge pa|tr… kann auch pat|r… getrennt werden.
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