Fremdwörterlexikon
Patent
Pa|tẹnt 〈n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e〉1. 〈allg. 〉 Urkunde
a) Urkunde über die Ernennung von Beamten u. Offizieren; Offiziers\~
b) Urkunde über ein verliehenes Recht, z. B. zur alleinigen Benutzung einer Erfindung; ein \~ verleihen, erhalten
2. 〈schweiz. 〉 Erlaubnis zur Ausübung gewisser Berufe od. Betätigungen; Fischer\~, Gastwirtschafts\~, Musizier\~ [Etym.: < lat. (littera) patens »(landesherrl.) offener Brief«; zu patens »offen stehend, offen«]
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