Fremdwörterlexikon
Partei
Par|tei 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉1. 〈Politik〉 Vereinigung von Personen mit gleichen politischen, sozialen u. weltanschaulichen Überzeugungen, die sie im staatlichen Leben durchzusetzen suchen
2. 〈Rechtsw. 〉
a) Partner eines Vertrages
b) jeder der beiden Gegner im Rechtsstreit
3. jede von zwei oder mehreren gegeneinander spielenden oder miteinander streitenden Gruppen; jmds. \~ ergreifen sich auf jmds. Seite stellen; für, gegen jmdn. \~ ergreifen für, gegen einen Streitenden sprechen
4. Mieter (einer Wohnung im Mietshaus) [Etym.: < mhd. partie »Abteilung, Gruppe, Personenverband« < frz. partie »Teil, Anteil; Gruppe; Beteiligung« < partir »teilen, trennen« < vulgärlat. partire (= lat. partiri)]
Par|tei 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉1. 〈Politik〉 Vereinigung von Personen mit gleichen politischen, sozialen u. weltanschaulichen Überzeugungen, die sie im staatlichen Leben durchzusetzen suchen
2. 〈Rechtsw. 〉
a) Partner eines Vertrages
b) jeder der beiden Gegner im Rechtsstreit
3. jede von zwei oder mehreren gegeneinander spielenden oder miteinander streitenden Gruppen; jmds. \~ ergreifen sich auf jmds. Seite stellen; für, gegen jmdn. \~ ergreifen für, gegen einen Streitenden sprechen
4. Mieter (einer Wohnung im Mietshaus) [Etym.: < mhd. partie »Abteilung, Gruppe, Personenverband« < frz. partie »Teil, Anteil; Gruppe; Beteiligung« < partir »teilen, trennen« < vulgärlat. partire (= lat. partiri)]