Fremdwörterlexikon
Organspender
Or|gan|spen|der 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -; Med. 〉 jmd, der ein gesundes, aber notfalls entbehrliches Organ für eine Organverpflanzung zur Verfügung stellt, od. der zu Lebzeiten schriftlich seine Bereitschaft erklärt, sich im Falle seines Todes Organe entnehmen zu lassen, die zur Rettung anderer Menschen verwendet werden können
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