Fremdwörterlexikon
Orderpapier
Ọr|der|pa|pier 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -e; Wirtsch. 〉 Wertpapier, das durch einen schriftl. Vermerk auf eine andere als die eigtl. berechtigte u. namentlich genannte Person übertragen werden kann
Ọr|der|pa|pier 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -e; Wirtsch. 〉 Wertpapier, das durch einen schriftl. Vermerk auf eine andere als die eigtl. berechtigte u. namentlich genannte Person übertragen werden kann