Fremdwörterlexikon
Ombudsmann
Ọm|buds|mann 〈a. [-byds-] m. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -männer〉1. Person, die für die Rechte des Bürgers eintritt u. ihn vor behördlicher Willkür schützt
2. 〈in einigen skandinav. Ländern〉 Beauftragter des Parlaments, an den sich jeder Bürger zum Schutz gegen behördl. Willkür wenden kann
3. 〈allg. 〉 unabhängige Vertrauensperson [Etym.: < schwed. ombudsman »Schiedsmann«]
Ọm|buds|mann 〈a. [-byds-] m. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -männer〉1. Person, die für die Rechte des Bürgers eintritt u. ihn vor behördlicher Willkür schützt
2. 〈in einigen skandinav. Ländern〉 Beauftragter des Parlaments, an den sich jeder Bürger zum Schutz gegen behördl. Willkür wenden kann
3. 〈allg. 〉 unabhängige Vertrauensperson [Etym.: < schwed. ombudsman »Schiedsmann«]