Fremdwörterlexikon
offiziell
of|fi|zi|ẹll 〈Adj. 〉 Ggs.: inoffiziell1. 〈i. e. S. 〉
a) eine \~e Nachricht, Meldung amtlich beglaubigte, verbürgte N., M.; etwas \~ bekannt geben
b) \~er Anzug vorgeschriebener (dunkler) A.
2. 〈i. w. S. 〉 förmlich, feierlich; eine \~e Einladung, Veranstaltung; \~es Benehmen; ein \~er Besuch, Empfang; er nahm wieder seinen \~en Ton an, wurde wieder \~; sie stehen sehr \~ miteinander [Etym.: < frz. officiel]
of|fi|zi|ẹll 〈Adj. 〉 Ggs.: inoffiziell1. 〈i. e. S. 〉
a) eine \~e Nachricht, Meldung amtlich beglaubigte, verbürgte N., M.; etwas \~ bekannt geben
b) \~er Anzug vorgeschriebener (dunkler) A.
2. 〈i. w. S. 〉 förmlich, feierlich; eine \~e Einladung, Veranstaltung; \~es Benehmen; ein \~er Besuch, Empfang; er nahm wieder seinen \~en Ton an, wurde wieder \~; sie stehen sehr \~ miteinander [Etym.: < frz. officiel]