Fremdwörterlexikon
Obligationär
◆ Ob|li|ga|ti|o|när 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e; schweiz. 〉 Inhaber einer Obligation
◆ Die Buchstabenfolge ob|l… kann auch o|bl… getrennt werden.
◆ Ob|li|ga|ti|o|när 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e; schweiz. 〉 Inhaber einer Obligation
◆ Die Buchstabenfolge ob|l… kann auch o|bl… getrennt werden.