Fremdwörterlexikon
obligat
ob|li|gat 〈Adj. 〉1. verbindlich, unerlässlich, notwendig
2. 〈Musik〉 als Begleitstimme selbständig geführt u. deshalb nicht dispensabel; Ggs.: ad libitum; Sonate für zwei Flöten und \~es Cembalo [Etym.: < lat. obligatus, Part. Perf. zu obligare »anbinden, verbinden; verpflichten«]
 
Die Buchstabenfolge ob|l… kann auch o|bl… getrennt werden.
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