Fremdwörterlexikon
obligat
◆ ob|li|gat 〈Adj. 〉1. verbindlich, unerlässlich, notwendig
2. 〈Musik〉 als Begleitstimme selbständig geführt u. deshalb nicht dispensabel; Ggs.: ad libitum; Sonate für zwei Flöten und \~es Cembalo [Etym.: < lat. obligatus, Part. Perf. zu obligare »anbinden, verbinden; verpflichten«]
◆ Die Buchstabenfolge ob|l… kann auch o|bl… getrennt werden.
◆ ob|li|gat 〈Adj. 〉1. verbindlich, unerlässlich, notwendig
2. 〈Musik〉 als Begleitstimme selbständig geführt u. deshalb nicht dispensabel; Ggs.: ad libitum; Sonate für zwei Flöten und \~es Cembalo [Etym.: < lat. obligatus, Part. Perf. zu obligare »anbinden, verbinden; verpflichten«]
◆ Die Buchstabenfolge ob|l… kann auch o|bl… getrennt werden.