Fremdwörterlexikon
Objekt
Ob|jẹkt 〈n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e〉1. Sache, Gegenstand (bes. einer Verhandlung), z. B. Grundstück; das \~ einer Untersuchung
2. 〈Philos. 〉 Gegenstand des Wahrnehmens, Erkennens u. Denkens; Ggs.: Subjekt (1)
3. 〈Gramm. 〉 Satzteil, der aus einer nominalen Ergänzung zum Verb besteht, Satzergänzung; Ggs.: Subjekt (4); Akkusativ\~; Dativ\~; Genitiv\~; die Tücke des \~s 〈fig. ; umg. 〉 plötzlich auftretende, unvorhergesehene Schwierigkeit [Etym.: < lat. obiectum, Part. Perf. zu obicere »entgegenwerfen«]
Ob|jẹkt 〈n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e〉1. Sache, Gegenstand (bes. einer Verhandlung), z. B. Grundstück; das \~ einer Untersuchung
2. 〈Philos. 〉 Gegenstand des Wahrnehmens, Erkennens u. Denkens; Ggs.: Subjekt (1)
3. 〈Gramm. 〉 Satzteil, der aus einer nominalen Ergänzung zum Verb besteht, Satzergänzung; Ggs.: Subjekt (4); Akkusativ\~; Dativ\~; Genitiv\~; die Tücke des \~s 〈fig. ; umg. 〉 plötzlich auftretende, unvorhergesehene Schwierigkeit [Etym.: < lat. obiectum, Part. Perf. zu obicere »entgegenwerfen«]