Fremdwörterlexikon
Novelle
No|vel|le 〈 [-vɛ̣l-] f. ; Gen.: -, Pl.: -n〉1. 〈Rechtsw. 〉 ergänzender od. ändernder Nachtrag zu einem Gesetz; Gesetzes\~
2. 〈Lit. 〉 von einem einzelnen ungewöhnlichen Ereignis handelnde, kürzere, sich geradlinig bis zu einem Höhe- bzw. Wendepunkt steigernde, gedrängt berichtende Erzählung [Etym.: < ital. novella »Novelle; kleine Neuigkeit« < lat. novellus, Verkleinerungsform zu novus »neu«]
No|vel|le 〈 [-vɛ̣l-] f. ; Gen.: -, Pl.: -n〉1. 〈Rechtsw. 〉 ergänzender od. ändernder Nachtrag zu einem Gesetz; Gesetzes\~
2. 〈Lit. 〉 von einem einzelnen ungewöhnlichen Ereignis handelnde, kürzere, sich geradlinig bis zu einem Höhe- bzw. Wendepunkt steigernde, gedrängt berichtende Erzählung [Etym.: < ital. novella »Novelle; kleine Neuigkeit« < lat. novellus, Verkleinerungsform zu novus »neu«]