Fremdwörterlexikon
Notar
No|tar 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e; Rechtsw. 〉 ausgebildeter Jurist, der Unterschriften, Schriftstücke beglaubigt, Rechtsgeschäfte beurkundet u. Ä. [Etym.: < lat. notarius, eigtl. »Geschwindschreiber«]
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