Fremdwörterlexikon
Moratorium
Mo|ra|to|ri|um 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -ri|en〉1. vertraglich vereinbarter od. gesetzlich angeordneter (Zahlungs-)Aufschub
2. 〈Bankw. 〉 durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen angeordnete Schließung eines Geldinstituts
3. Ruhenlassen einer Angelegenheit od. eines Plans; das \~ der Friedensgespräche ist beendet [Etym.: < lat. mora »Aufschub, Verzug«]
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