Fremdwörterlexikon
Mandat
Man|dat 〈n. ; Gen.: -(e)s, Pl.: -e〉1. Auftrag zur Ausführung einer Angelegenheit; \~ für einen Rechtsanwalt; \~ der Wähler für einen Abgeordneten
2. auf Wahl beruhendes Amt; \~ eines Abgeordneten
3. = Mandatsgebiet [Etym.: < lat. mandatum »Auftrag, Weisung«; zu mandare »übergeben, anvertrauen«]
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