Fremdwörterlexikon
Lokaltermin
Lo|kal|ter|min 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e; Rechtsw. 〉1. gerichtlicher Termin zur Besichtigung des Tatorts
2. gerichtlicher Termin zur Besichtigung des Ortes, über den die Parteien widersprüchliche Aussagen machen
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