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Li|zẹnz 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉1. Befugnis, Genehmigung zur Ausübung eines Gewerbes
2. Erlaubnis zur Benutzung eines Patentes
3. Ermächtigung für eine Buchausgabe; jmdm. eine \~ erteilen [Etym.: < lat. licentia »Freiheit, Erlaubnis«]
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