Fremdwörterlexikon
Legitimationspapier
Le|gi|ti|ma|ti|ons|pa|pier 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉 Urkunde, deren Vorzeigen ein Schuldner als genügenden Ausweis zur Annahme einer Leistung betrachten darf
Le|gi|ti|ma|ti|ons|pa|pier 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉 Urkunde, deren Vorzeigen ein Schuldner als genügenden Ausweis zur Annahme einer Leistung betrachten darf