Fremdwörterlexikon
legitim
le|gi|tim 〈Adj. 〉1. rechtmäßig, gesetzlich anerkannt, zulässig; Ggs.: illegitim
2. ehelich; ein \~es Kind [Etym.: < lat. legitimus »durch Gesetze bestimmt«; zu lex, Gen. legis »Gesetz«]
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Ansicht: legitim