Fremdwörterlexikon
legistisch
le|gịs|tisch 〈Adj. ; Rechtsw. ; österr. 〉 die Ausarbeitung von Gesetzen betreffend, gesetzlich, juristisch; der Text des Volksbegehrens ist \~ unzureichend
le|gịs|tisch 〈Adj. ; Rechtsw. ; österr. 〉 die Ausarbeitung von Gesetzen betreffend, gesetzlich, juristisch; der Text des Volksbegehrens ist \~ unzureichend