Fremdwörterlexikon
Kreditplafond
Kre|dit|pla|fond 〈[-fɔ̃:] m. ; Gen.: -s, Pl.: -s; Wirtsch. 〉1. Kreditlimit, das öffentlichen Kreditnehmern gesetzlich gewährleistet wird
2. Obergrenze des von Kreditinstituten offerierten Kreditvolumens, die von der Regierung od. der Notenbank festgesetzt wird [Etym.: < Kredit + frz. plafond »Zimmerdecke«]
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