Fremdwörterlexikon
Konzession
Kon|zes|si|on 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉1. Zugeständnis; im Leben \~en machen; er ist (nicht) zu \~en bereit
2. behördl. Genehmigung, z. B. für ein Gewerbe
3. (dem Staat vorbehaltenes) Recht, ein Gebiet zu erschließen u. auszubeuten
4. das Gebiet selbst, für das ein Nutzungsrecht gegeben ist [Etym.: < lat. concessio »Zugeständnis, Einräumung«; → konzedieren]
Kon|zes|si|on 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉1. Zugeständnis; im Leben \~en machen; er ist (nicht) zu \~en bereit
2. behördl. Genehmigung, z. B. für ein Gewerbe
3. (dem Staat vorbehaltenes) Recht, ein Gebiet zu erschließen u. auszubeuten
4. das Gebiet selbst, für das ein Nutzungsrecht gegeben ist [Etym.: < lat. concessio »Zugeständnis, Einräumung«; → konzedieren]