Fremdwörterlexikon
Kontrolleur
Kon|trol|leur 〈 [-lø:r] m. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉 jmd. , der etwas kontrolliert, überprüft, der eine Kontrolle ausübt, Aufsichtsbeamter, Aufseher, Prüfer; oV Kontrollor; Eisenbahn\~; Fahrkarten\~ [Etym.: < frz. contrôleur »Aufseher, Kontrolleur«] 
Die Buchstabenfolge kon|tr… kann auch kont|r… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→ a. s. subtrahieren, distribuieren).
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