Fremdwörterlexikon
Kontravention
Kon|tra|ven|ti|on 〈[-vɛn-] f. ; Gen.: -, Pl.: -en〉 Zuwiderhandlung, Übertretung (eines Gesetzes o. Ä. ) [Etym.: nach kontravenieren gebildet] 
Die Buchstabenfolge kon|tr… kann auch kont|r… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -trahieren, -tribuieren (→ a. s. subtrahieren, distribuieren).
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