Fremdwörterlexikon
Konsul
Kọn|sul 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -n〉1. 〈im alten Rom; im napoleon. Frankreich〉 höchster Staatsbeamter
2. 〈heute〉 ständiger Vertreter eines Staates in einem anderen Staat (bes. zur Wahrung der wirtschaftl. u. persönl. Interessen seiner Landsleute) [Etym.: < lat. consul]
Kọn|sul 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -n〉1. 〈im alten Rom; im napoleon. Frankreich〉 höchster Staatsbeamter
2. 〈heute〉 ständiger Vertreter eines Staates in einem anderen Staat (bes. zur Wahrung der wirtschaftl. u. persönl. Interessen seiner Landsleute) [Etym.: < lat. consul]