Fremdwörterlexikon
konsignieren
kon|si|gnie|ren auch: kon|sig|nie|ren 〈V. 〉1. urkundlich niederlegen, schriftlich beglaubigen
2. zur Aufbewahrung od. zum Verkauf in einem Kommissionsgeschäft übergeben (bes. im Überseehandel) [Etym.: < lat. consignare »besiegeln, bestätigen«; zu signum »Zeichen«]
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