Fremdwörterlexikon
Konnexitätsprinzip
Kon|ne|xi|täts|prin|zip 〈n. ; Gen.: -s; Pl.: unz. ; Politik〉 Bereitstellung von Finanzmitteln durch die Bundesländer für die Aufgaben, die sie den Kommunen übertragen [Etym.: → Konnex]
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