Fremdwörterlexikon
Konnexität
Kon|ne|xi|tät 〈f. ; Gen.: -; Pl.: unz. ; Rechtsw. 〉 Sachzusammenhang einander gegenüberstehender Ansprüche, die denselben rechtlichen Status besitzen müssen, damit der Schuldner sich mit Erfolg auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen kann, bis ihm selbst die gebührende Leistung bewirkt wird
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