Fremdwörterlexikon
Kompromiss
Kom|pro|mịss 〈m. ; Gen.: -es, Pl.: -e〉1. Ausgleich, Übereinkunft durch beiderseitiges Nachgeben, Verständigung
2. Zugeständnis; beide Parteien einigten sich in mehreren Punkten auf \~e; einen \~ schließen [Etym.: < lat. compromissum »gegenseitiges Versprechen, Übereinkunft; Vergleich in einem Rechtsstreit«]
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Kompromiss