Fremdwörterlexikon
Kommissorium
Kom|mis|so|ri|um 〈n. ; Gen.: -s, Pl.: -ri|en〉1. Sonderauftrag
2. Vollmacht für einen Kommissar [Etym.: zu lat. commissum »das Anvertraute«, Part. Perf. von committere »zusammenbringen, anvertrauen«]
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