Fremdwörterlexikon
Kommissionär
Kom|mis|si|o|när 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉1. jmd. , der im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung gewerbsmäßig Geschäfte abschließt
2. zwischen Verleger u. Sortimenter eingeschalteter Buchhändler [Etym.: < frz. commissionaire »Geschäftsvermittler«; → Kommission]
Kom|mis|si|o|när 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉1. jmd. , der im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung gewerbsmäßig Geschäfte abschließt
2. zwischen Verleger u. Sortimenter eingeschalteter Buchhändler [Etym.: < frz. commissionaire »Geschäftsvermittler«; → Kommission]