Fremdwörterlexikon
Kommissar
Kom|mis|sar 〈m. ; Gen.: -s, Pl.: -e〉1. im Auftrag des Staates arbeitende, mit bes. Vollmachten ausgerüstete Person
2. einstweiliger Vertreter eines Beamten
3. Dienstrang im Polizeidienst; Polizei\~; Kriminal\~ [Etym.: < commissari (15. Jh. ) < mlat. commissarius »mit der Besorgung eines Geschäftes Betrauter« < lat. committere »zusammenbringen«]
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