Fremdwörterlexikon
Kommanditgesellschaft
Kom|man|dit|ge|sell|schaft 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en; Abk. : KG, K. G.〉 Handelsgesellschaft, bei der ein od. mehrere Teilhaber unbeschränkt haften, andere nur mit ihrer Vermögenseinlage; \~ auf Aktien 〈Abk. : KGaA〉
Kom|man|dit|ge|sell|schaft 〈f. ; Gen.: -, Pl.: -en; Abk. : KG, K. G.〉 Handelsgesellschaft, bei der ein od. mehrere Teilhaber unbeschränkt haften, andere nur mit ihrer Vermögenseinlage; \~ auf Aktien 〈Abk. : KGaA〉